Mit dem Betreten der Veranstaltung stimmen Sie folgenden Bestimmungen ausdrücklich zu:

Mitnahme von Hunden

Der Badener Hundetag steht unter dem Motto „Hunde herzlich willkommen.“
Dies erklärt schon, dass Sie Sie zum Hundetag Ihren sozial verträglichen Hund, mitnehmen dürfen und sollen.
Hunde zahlen keinen Eintritt, allerdings gibt es aufgrund der geltenden Gesetze einige Dinge zu beachten:
1.) der Impfpass /oder PET PASS ist mitzubringen und dem kontrollierenden Tierarzt beim Eingang vorzuweisen.
2.) Für alle Hunde ab dem 6. Monat muss eine gültige Schutzimpfung gegen Tollwut (gemäß Gültigkeit des Stérums laut Hersteller) nachgewiesen werden.
Für Besucherhunde im Zuschauerbereich gilt die Leinenpflicht.
Auf Aktionsflächen gelten selbstverständlich KEINE Leinen oder Maulkorbpflicht – auch nicht für Listenhunde.
Der Hundehalter verpflichtet sich für alle Schäden, die sein Hund verursacht, aufzukommen.

KONTROLLEN DURCH DEN SICHERHEITSDIENST
Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der Sicherheitsdienst ist weiters berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen (Drogen, Waffen, ungebührlich Lärm erregende Gegenstände, etc.) abzunehmen.
Im Einzelfall ist der Sicherheitsdienst berechtigt, derartige Kontrollen auch bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelände aufhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der Veranstalter berechtigt, die Zuwiderhandelnden des Geländes zu verweisen.
Der übermäßige Konsum von Alkohol auf dem Veranstaltungsareal ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, stark alkoholisierte Personen, die für sich selbst und/oder Dritte eine Gefährdung darstellen, des Veranstaltungsareals zu verweisen.

UMWELTSCHUTZ
Abfälle hat der Besucher auf dem Veranstaltungsareal ausschließlich in den hiefür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Hundkot hat mittels der bereitgestellten oder selbst mitgebrachten Hundkotbeutel ausnahmslos in die Müllbehälter entsorgt zu werden.
Im Falle des Verstosses ist der Veranstalter berechtigt Reinigngskosten von Euro 100,- in Rechnung zu stellen.
Der Löseplatz (Hunde Toilette) befindet sich auf der Wiese hinter der Freilauffläche.

KEINE WERBETÄTIGKEIT OHNE VORHERIGE ZUSTIMMUNG DES VERANSTALTERS
Die Verteilung und das Bereithalten von Drucksorten, Werbematerial und/oder Wegwerfprodukten ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist der Veranstalter berechtigt, Reinigungskosten iHv jedenfalls € 200,00, ein Benützungsentgelt i.H.v. jedenfalls € 250,00 und die Kosten rechtlicher Intervention sowohl gegen den Verursacher vor Ort als auch gegenüber dem Beworbenen in Rechnung zu stellen. Allenfalls darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.

SICHERHEIT, VERHALTEN IN NOTFÄLLEN
Verboten sind, die Mitnahme von Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffe Verwendung finden könnten sowie jegliche Substanzen, die eine Gefährdung darstellen können, pyrotechnische Gegenstände jeder Art sowie feuergefährliche Flüssigkeiten, alkoholische Getränke, Dosen, Glasflaschen, Drogen und andere Rauschmittel, rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial sowie jegliche werbende (kommerzielle, politische oder religiöse) Gegenstände.
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- und Platzordnung dem zuständigen Verantwortlichen des Sicherheitsdienstes.
Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Hunden, ist untersagt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle Besucher eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben.

ZUSTIMMUNG DES BESUCHERS ZUR VERWERTUNG ALLFÄLLIGER AUFNAHMEN, DIE VON IHM GEMACHT WERDEN
Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann.
Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Davon ausgenommen sind Vertreter der Presse und elektronischen Medien, die über eine Akkreditierung durch den Veranstalter verfügen.
Bei TV-Übertragungen und sonstigen Aufzeichnungen erteilt der Besucher der übertragenden TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltunggemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahren ausgewertet werden dürfen.

BETRETEN DES GELÄNDES AUF EIGENE GEFAHR
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Veranstalter übernimmt für allfällig auftretende Schäden keine Haftung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Gelände um ein großteils naturbelassenes Gelände handelt. Daher ist am gesamten Gelände darauf zu achten, dass es Unebenheiten,
Böschungen und teilweise Bereiche mit unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen geben kann.

VERSTÖSSE GEGEN DIE HAUS- UND PLATZORDNUNG BZW SONSTIGE RECHTSVERSTÖSSE
Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- und Platzordnung kann mit einem Verweis vom Gelände geahndet werden. Allfälliges (verwaltungs-) oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos
bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht. Zu diesem Zweck ist der Sicherheitsdienst berechtigt, die persönlichen Daten zuwiderhandelnder Personen aufzunehmen.
Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu
keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt. Insbesondere gilt dies auch für mitgebrachte Hunde.

Die Bezeichnung „der Besucher“ bezieht sich auf Personen beider Geschlechter.

Baden April 2017      Der Veranstalter